Qualität und Compliance

Wie Präqualifizierung und Ausschreibungsprozesse den Marktzugang der Zukunft bestimmen

Zum 1. Januar 2023 tritt in Deutschland ein neues Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Kraft. Materialherkunfts- und Haftungsfragen werden damit erstmals auf einem Niveau erörtert, das überall in der Solarindustrie eine Neubewertung der Prozesse im Unternehmen notwendig macht. Transparenz, Compliance und freiwillige Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben sind dabei, zu bedeutenden Qualitätsmerkmalen zu werden.

Die Ausschreibungsprozesse von EPCs und Betreibern an den internationalen Solarmärken haben diese Entwicklung vorweggenommen: Lieferanten werden immer häufiger einem rigorosen Prozess zur Präqualifizierung unterzogen. Um in einen Pol ausgewählter Supplier aufgenommen zu werden, auf den der Einkauf immer wieder zurückgreift, muss Compliance mit einem umfangreichen Kriterienkatalog nachgewiesen werden. Dieser berücksichtigt neben den gesetzlichen Vorgaben immer auch die individuellen Auswahlmarker der Auftraggeber – das Ergebnis ist ein Prozess, der die Kriterien zur Marktteilnahme für Hersteller und Zulieferer ganz neu definiert hat.

MEISER Solar: präqualifizierter Partner renommierter EPCs weltweit

MEISER Solar hat die Präqualifizierungsprozesse zahlreicher renommierter EPCs im In- und Ausland durchlaufen. Wir wollen EPCs und Betreibern nicht nur ein exzellentes Gestellsystem liefern, sondern darüber hinaus durch maximale Transparenz und Sorgfalt einen echten Mehrwert schaffen.

Deshalb erstreckt sich unser Qualitätsanspruch nicht allein auf unseren Montagesysteme, sondern auch auf unseren Umgang mit den Präqualifizierungsprozessen unserer Auftraggeber. Wir wissen: Lückenlose Nachverfolgbarkeit und Transparenz über die gesamte Lieferkette sorgen für Stabilität und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Typische Kriterien für die Präqualifizierung

Vertragswerke unserer Auftraggeber enthalten regelmäßig Vorgaben für die Einhaltung internationaler, nationaler und regionaler Standards und Normen.

Zertifizierungen nach DIN, EN, IEC und ISO gehören zum Mindeststandard; dazu kommen nationale Regularien wie Utility und DNO-Standards, Netzcodes z.B. für die verbauten Wechselrichter und Compliance mit den Vorgaben der Energieministerien.

Viele Betreibergesellschaften greifen außerdem auf die Empfehlungen von Branchenverbänden wie dem VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) oder der US-amerikanischen Association of Iron and Steel Engineers (AISE) zurück und verlangen von ihren Auftragnehmern einen Nachweis über die Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben.

Typische Compliance-Kriterien für Hersteller von Montagesystemen

  • EN 1090-2
  • EN 1990
  • EN1991-1-3
  • EN 1991-1-4
  • EN 1993-1-1
  • EN 1993-1-8
  • EN 1997
  • EN 1998-1
  • EN 1999-1-1
  • EN 1999-1-3